Norm
ABGB §932 IRechtssatz
Den Ersatz von Kosten eines Gewährleistungsprozesses, den der Letztverbraucher erfolgreich gegen den Zwischenhändler anstrengte, kann der Zwischenhändler gegen den Erzeuger der Ware nur aus dem Titel des Schadenersatzes, nicht aus dem der Gewährleistung beanspruchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018650Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2021