Norm
nö ROG 1976 §19Rechtssatz
Das Interesse der Allgemeinheit daran, daß Wohngebäude auf Grünland nur in gesetzlich umschriebenen Ausnahmsfällen errichtet werden, ist ein konkretes öffentliches Recht (Amtsmißbrauch eines Bürgermeisters durch wissentlich mißbräuchliche Erteilung einer gesetzwidrigen Baubewilligung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0071769Dokumentnummer
JJR_19801209_OGH0002_0100OS00181_7900000_001