Norm
ABGB §305Rechtssatz
Bei auffallenden Mißverhältnis zwischen dem in Millionenhöhe gelegenen Verkehrswert und dem mit 157.639 S ermittelten Ertragswert erscheint die für die Pflichtteilsberechnung erforderliche Ermittlung des Schätzwertes der Landwirtschaft durch Errechnung des arithmetischen Mittels aus Ertrags- und Schätzwert unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles angemessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010076Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.08.2017