RS OGH 1980/12/16 10Os98/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1980
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Norm

StGB §167

Rechtssatz

Hatte die Behörde ihre auf Untersuchung und allfällige Strafverfolgung gegen den Täter abzielende Aktivität zur Zeit der Schadensgutmachung bereits beendet, so kann nicht gesagt werden, sie habe vordem tatsächlich "von seinem Verschulden" erfahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0095230

Dokumentnummer

JJR_19801216_OGH0002_0100OS00098_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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