RS OGH 1980/12/16 4Ob38/80, 9ObA131/88

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Veröffentlicht am 16.12.1980
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Norm

AngG §23 III
AngG §26 Z2

Rechtssatz

Dem Arbeitnehmer, der eine Übernahme seines Arbeitsvertrages unter den vom Betriebserwerber genannten Bedingungen abgelehnt und zugleich sein bisheriges Arbeitsverhältnis vorzeitig aufgelöst hat, kann mit dem Erwerber des Betriebes - auch schlüssig durch Fortsetzung bzw Wiederaufnahme seiner Tätigkeit - ein neues Arbeitsverhältnis zu eben diesen geänderten Bedingungen eingehen, sofern die von ihm damit akzeptierten Änderungen der Entgeltbedingungen oder sonstigen Arbeitsbedingungen in ihrer Gesamtheit objektiv so schwer wiegen, daß sie vom Arbeitnehmer auch im Rahmen seines bisherigen Arbeitsverhältnisses nicht hätten hingenommen werden müssen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Vertragsübernahme, Ablehnung, Dienstgeberwechsel, Arbeitgeberwechsel, Wechsel, Angestellte, Auflösung, Ende, Beendigung, Aufeinanderfolge, Veränderungen, Kündigung, Abfertigung, Betriebsnachfolger, Unternehmensfortführung, Unternehmensübertragung, Übertragung, Zustimmung, Vereinbarung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028449

Dokumentnummer

JJR_19801216_OGH0002_0040OB00038_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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