Norm
ABGB §1039Rechtssatz
Der gegen den sogenannten unechten (SZ 49/63) Geschäftsführer gerichtete Herausgabeanspruch ist auf die Bereicherung beschränkt; die Verwendung der eigenen Rechtsgüter des Geschäftsführers ohne Auftrag ist angemessen zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019849Dokumentnummer
JJR_19801217_OGH0002_0010OB00741_8000000_001