RS OGH 1980/12/17 3Ob20/80

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Veröffentlicht am 17.12.1980
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Norm

ZPO §502 Ca6

Rechtssatz

Der gesetzliche Unterhaltsanspruch wird auch durch die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel nicht zu einem vertraglichen. Bei Unterhaltsansprüchen führt schon die Anwendung der Umstandsklausel, die den Unterhaltsverträgen regelmäßig stillschweigend innewohnt, praktisch - auch ohne Vereinbarung der Parteien - zu einer Aufwertung.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 20/80
    Entscheidungstext OGH 17.12.1980 3 Ob 20/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0042696

Dokumentnummer

JJR_19801217_OGH0002_0030OB00020_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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