Norm
ZPO §502 Ca6Rechtssatz
Der gesetzliche Unterhaltsanspruch wird auch durch die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel nicht zu einem vertraglichen. Bei Unterhaltsansprüchen führt schon die Anwendung der Umstandsklausel, die den Unterhaltsverträgen regelmäßig stillschweigend innewohnt, praktisch - auch ohne Vereinbarung der Parteien - zu einer Aufwertung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0042696Dokumentnummer
JJR_19801217_OGH0002_0030OB00020_8000000_001