RS OGH 1980/12/17 11Os164/80

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Veröffentlicht am 17.12.1980
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Norm

StGB §125

Rechtssatz

Sachen, bei denen es auf die sofortige Einsatzbereitschaft (hier: Feuerlöscher) ankommt, können auch durch einen relativ einfach - jedoch unter nicht gänzlich unbedeutendem Einsatz an Zeit oder Geld - behebbaren Eingriff (hier: Entleeren) unbrauchbar gemacht werden.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 164/80
    Entscheidungstext OGH 17.12.1980 11 Os 164/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093220

Dokumentnummer

JJR_19801217_OGH0002_0110OS00164_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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