Norm
ABGB §863 LRechtssatz
Im Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe kann keinesfalls ein schlüssiger Widerruf der dem frei gewählten Vertreter erteilten Prozeßvollmacht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014579Dokumentnummer
JJR_19801217_OGH0002_0060OB00799_8000000_001