RS OGH 1980/12/18 12Os118/80, 13Os53/81, 12Os131/82, 9Os91/85, 14Os39/96, 12Os48/97, 11Os65/16t

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Veröffentlicht am 18.12.1980
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Norm

StGB §70

Rechtssatz

Es kommt allein auf das innere Vorhaben (die "innere Tendenz") des Täters an, nicht aber darauf, ob er aus der Tat tatsächlich einen Vermögensvorteil erlangt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092375

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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