Norm
ABGB §1041 A4Rechtssatz
Bei Fehlen eines Überweisungsauftrages (hier irrtümliche Überweisung von zweitausendneunhundertvierundvierzig Deutsche Mark statt auftragsgemäß zweitausendneunhundertvierundvierzig Schilling) liegt eine Leistung der (nicht angewiesenen) Bank vor, für die ein rechtlicher Grund nicht gegeben ist. Diese Leistung ist nach Bereicherungsrecht lediglich vom tatsächlichen Empfänger zurückzufordern.
Entscheidungstexte
Schlagworte
DMEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0020125Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015