Norm
ABGB §94Rechtssatz
Bei Auflösung der Ehe ist die Fortgeltung der im § 94 ABGB ausgedrückten Rechtsregelung für die Unterhaltsverpflichtung angeordnet - nicht aber eine Versteinerung der im Zeitpunkt der Scheidung tatsächlich geleisteten Beiträge (auch nicht als Minimum).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2011