Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Ein angemessenes Entgelt kann der Unternehmer nur dann begehren, wenn über die Höhe seines Werklohnes keine Vereinbarung getroffen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021559Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2011