Norm
ABGB §861 Satz2Rechtssatz
Die im Zuge eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahren protokollierte Einigung über einen Streitpunkt ist mangels Einverständnisses über andere Streitpunkte im Zweifel als Einigung im Zuge unverbindlicher Vorverhandlungen zu sehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0014036Dokumentnummer
JJR_19810210_OGH0002_0050OB00698_8000000_001