Norm
VersVG §6 Abs3 ARechtssatz
Ein fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers, das zum Verlust seiner Deckungsansprüche aus einer Haftpflichtversicherung führt, kann gegenüber dem außerhalb des Versicherungsverhältnisses stehenden Geschädigten nicht rechtswidrig sein und daher auch keinen zusätzlichen Haftungsgrund darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0080564Dokumentnummer
JJR_19810211_OGH0002_0060OB00516_8100000_002