Norm
GeneralkollV über den Begriff des Entgelts §2Rechtssatz
Die Regelung über die Art der Berechnung des Urlaubsentgelts stellt nicht auf einen vor Urlaubsantritt liegenden Zeitraum ab, sondern bestimmt das Urlaubsentgelt nach dem fiktiven Arbeitsverlauf während der Urlaubsdauer. Entscheidend ist, welche Arbeitszeit während der Urlaubsdauer ausgefallen wäre und welches Entgelt für diese Arbeitszeit gebührt hätte (Lohnausfallsprinzip).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064276Dokumentnummer
JJR_19810217_OGH0002_0040OB00006_8100000_005