Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Auslagen, die dem Arbeitgeber durch Überwachung des der Verletzung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht (Verletzung des Konkurrenzverbotes) verdächtigten Arbeitnehmers entstanden sind, können aus dem Titel des Schadenersatzes geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, vorprozessuale Kosten, Prozeßkosten, Ersatz, Kostenersatz, Rechtsweg, Konkurrenzgeschäfte, ÜberwachungskostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0029502Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2021