Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
In der Zeugenaussage eines Angestellten, daß sich die "Chefin" mit den Angestellten "sehr schlecht vertragen" habe, liegt keine "erhebliche Ehrverletzung".
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Beleidigung, Aussage, Gericht, Verfahren, ProzeßEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0029791Dokumentnummer
JJR_19810217_OGH0002_0040OB00005_8100000_001