Norm
ABGB §879 CIRechtssatz
Ein gegen Statuten verstoßender Vertrag ist - zum Unterschied von einem gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden - keineswegs nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016859Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009