Norm
ABGB §98Rechtssatz
Die tatkräftige Mitarbeit des einen Ehegatten im Unternehmen für sich spricht selbst dann, wenn sie über den Rahmen seiner ehelichen Beistandspflicht hinausgegangen sein sollte, nicht eindeutig dafür, er habe diese Mitarbeit als Mitgesellschafter des anderen Ehegatten einbringen wollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009598Dokumentnummer
JJR_19810224_OGH0002_0050OB00525_8100000_001