Norm
ABGB §785Rechtssatz
Der Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils um den Betrag, der sich aus einem Verlagen gem § 785 ABGB auf Berücksichtigung von Schenkungen errechnet ( sog. Schenkungspflichtteil ), unterliegt auch dann der kurzen Verjährung nach § 1487 ABGB, wenn der Erblasser den Noterben - ohne erkennbare Anordnung der Berücksichtigung bestimmter Schenkungen iS des § 785 ABGB - in seiner letztwilligen Verfügung auf den Pflichtteil gesetzt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012962Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.01.2022