Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Der Schutzzweck des § 26 Abs 5 KFG stellt darauf ab, daß der Lenker nicht in seiner Bewegungsfreiheit behindert und in seiner Aufmerksamkeit abgelenkt oder sonst die Sicherheit des Lenkers oder des Kindes selbst gefährdet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0027460Dokumentnummer
JJR_19810303_OGH0002_0020OB00227_8000000_001