Norm
ABGB §1304 BIIfRechtssatz
Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Autofahrers, der gröblich den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verletzte und die ihm zukommende Fahrbahnhälfte entgegen den Bestimmungen des § 7 Abs 1 und 2 StVO verließ und auf die linke Fahrbahnseite zu den Fußgehern hinfuhr, wogegen diese eine ganze Fahrbahnhälfte blockierten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0027512Dokumentnummer
JJR_19810303_OGH0002_0020OB00241_8000000_001