Norm
ZPO §496 Abs3Rechtssatz
Wenn nach der Aktenlage eine Sachentscheidung des Berufungsgerichtes bereits möglich ist, so liegt ein Ausspruch über die Zurückweisung der Rechtssache an das Erstgericht ungeachtet aller Zweckmäßigkeitserwägungen im ausschließlichen Ermessen des Berufungsgerichtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0042121Dokumentnummer
JJR_19810303_OGH0002_0020OB00217_8000000_001