Norm
ABGB §1400 CRechtssatz
Sobald ein Überweisungsauftrag durch die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers durchgeführt worden ist, entstehen Verbindlichkeiten der Bank und Rechte des Kontoinhabers. Der Kunde erlangt im Zeitpunkt der Gutschrift auf seinem Konto einen unmittelbaren Anspruch gegen die Bank. Dies bedeutet aber auch, dass spätestens mit der Buchung auf das Konto der Überweisende einerseits seine Verbindlichkeit erfüllt, aber auch Verfügungsmöglichkeiten über den Betrag verliert. Ein Auftraggeber kann also seinen Auftrag nur so lange widerrufen, als der überwiesene Betrag noch nicht auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0032949Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2013