Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Solange nicht Umstände geltend gemacht und auch erwiesen werden, aus denen zumindest berechtigte Zweifel daran ableitbar sind, daß der Werkbesteller wie ein verständiger Besteller tatsächlich eine Warnung befolgt hätte, ist dies zu unterstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022071Dokumentnummer
JJR_19810304_OGH0002_0060OB00545_8100000_001