Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Ein Rechtsanwalt hat sich auch dem Gegner gegenüber korrekt zu verhalten. Er darf ihn nicht unnötigerweise angreifen und ihn insbesonders nicht fälschlicherweise eines strafbaren Verhaltens beschuldigten und wahrheitswidrig vorbringen, daß gegen ihn eine gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet worden sei. Ein solch schwerwiegender Vorwurf darf nur nach vorangegangener genauer Prüfung erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0056758Dokumentnummer
JJR_19810309_OGH0002_000BKD00077_8000000_002