RS OGH 1981/3/10 9Os22/81

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Veröffentlicht am 10.03.1981
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Norm

MilStG §31 Abs2

Rechtssatz

"Kameradschaftsdiebstahl" gemäß § 31 Abs 2 MilStG kann nur an Sachen im Eigentum anderer Soldaten, nicht aber an Ausrüstungsgegenständen begangen werden, die ein Soldat bloß innehat und die auch nicht im Eigentum eines dritten Soldaten stehen.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 22/81
    Entscheidungstext OGH 10.03.1981 9 Os 22/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0087271

Dokumentnummer

JJR_19810310_OGH0002_0090OS00022_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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