Norm
KSchG §15 Abs4Rechtssatz
Die gesetzlich normierte Umdeutung einer nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung des Verbrauchers im Fall eines Verbrauchergeschäftes über wiederkehrende Leistungen nach § 15 Abs 4 KSchG gestattet jedenfalls keinen Umkehrschluß für nicht dem Konsumentenschutz unterliegende Rechtsverhältnisse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065670Dokumentnummer
JJR_19810311_OGH0002_0060OB00524_8100000_007