Norm
ASVG §332 DRechtssatz
Bei Mehraufwand für die Naturalwohnung handelt es sich um einen in der Unterhaltsverpflichtung des Getöteten gegründeten Anspruchsteil der auf den Sozialversicherungsträger infolge seiner der Art und Zeit nach kongruenten Leistungsverpflichtung übergeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0084997Dokumentnummer
JJR_19810312_OGH0002_0080OB00271_8000000_002