Norm
StGB §62Rechtssatz
Der Eintritt eines dem Tatbild entsprechenden Erfolgs in Österreich muß vom Tätervorsatz nicht umfaßt sein. Insoweit stellt die inländische Gerichtsbarkeit eine objektive Bedingung der Strafbarkeit dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0092090Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2014