Norm
EGZPO ArtXLII IDaRechtssatz
Hat der Verletzte sein Rechnungslegungsbegehren mit einem Begehren auf Herausgabe des erzielten Gewinnes verbunden, sich aber die Bezifferung dieses Herausgabebegehrens zunächst noch vorbehalten, kann auch das vorbereitende Rechnungslegungsbegehren nur bei einer schuldhaften Verletzung Erfolg haben. Dunlop - Tennisbälle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0035068Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.12.2019