RS OGH 1981/3/24 9Os191/80

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Veröffentlicht am 24.03.1981
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Norm

StGB §32

Rechtssatz

Der Umstand, daß sich die Tat (hier: Raub) "im Kreis von Gastarbeitern mit nationalen Problemen" ereignete, kann nicht als mildernd gewertet werden, es läßt vielmehr die Tatsache, das Ausländer hier ihre nationalen Konflikte mit Gewalt austragen, weit eher eine strenge Bestrafung (vor allem aus generalpräventiven Erwägungen) als geboten erscheinen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0090844

Dokumentnummer

JJR_19810324_OGH0002_0090OS00191_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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