Norm
ABGB §1302 ARechtssatz
In einem Verfahren gegen Solidarschuldner, in dem es ja nicht um den internen Ausgleich zwischen ihnen geht, ist das Ausmaß ihrer einzelnen Verschuldensquoten ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0026678Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016