RS OGH 1981/3/31 5Ob543/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1981
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Norm

ABGB §1323 B
ZPO §405 BIII
ZPO §405 DIIIa6

Rechtssatz

Durch die Verurteilung zu einer Geldzahlung kann sich der Beklagte nicht für beschwert erachten, wenn ihm der Kläger ohnehin die Möglichkeit einräumte, sich von der Zahlungsverpflichtung durch die Herstellung des Kontostandes zu befreien, der sich ohne die Abbuchungen ergeben würde. (Fassung des Urteilsspruches durch den OGH: "Die beklagte Partei hat die Möglichkeit, sich von der auferlegten Zahlungspflicht durch Herstellung des Standes des Kontos

Nr ......, wie dieses sich ohne die Abhebung von S .... am ....., S

..... am ..... und S .... am ...... darstellen würde, zu befreien").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0030101

Dokumentnummer

JJR_19810331_OGH0002_0050OB00543_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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