Norm
IPRG §1Rechtssatz
Ausländische Normen sind nur bei der Prüfung materiell-rechtlicher Fragen anzuwenden. Auf das Verfahren sind stets die österreichischen Prozessvorschriften anzuwenden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
lex fori, lex causaeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0076618Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2020