Norm
ABGB §1165 ARechtssatz
Der Unternehmer ist berechtigt, das Werk unter seiner Verantwortung durch einen Subunternehmer ausführen zu lassen, er kann daher diesen auch bei der Verbesserung verwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021698Dokumentnummer
JJR_19810331_OGH0002_0050OB00528_8100000_001