Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Erfolgt die Überweisung ohne Unzuständigkeitseinrede des Beklagten oder zumindest amtswegige Erörterung der Zuständigkeitsfrage durch das Gericht, ist der Überweisungsantrag des Klägers unzulässig; der Überweisungsbeschluß ist in diesem Fall anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0040151Dokumentnummer
JJR_19810407_OGH0002_0040OB00530_8100000_001