Norm
KSchG §1 Abs1Rechtssatz
Es muß sich bei den Geschäften nicht unbedingt um Verträge handeln; unter den Anwendungsbereich des KSchG fallen bei Zutreffen der dort normierten Voraussetzungen auch etwa die Offerte und andere einseitige rechtsgeschäftliche Akte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065343Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.12.2011