RS OGH 1981/4/9 8Ob61/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1981
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Norm

StPO §393 Abs4
ZPO §41 A1
ZPO §41 B3

Rechtssatz

Notwendig sind Kosten dann, wenn sie durch die Prozeßlage und die Verfahrensvorschriften erzwungen werden. Zweckmäßig ist dabei alles, was einen objektiven rechtlichen Gegebenheiten entsprechendes Maß von Erfolgchancen in sich birgt. Zu den Zweckmäßigkeitsvorschriften der Prozeßordnung, die eine erleichterte Rechtsverfolgung bzw ihre ökonomische Durchsetzung gewährleisten und daher zu beachten sind, gehört auch die Privatbeteiligung im Strafverfahren.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 61/81
    Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 61/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0035829

Dokumentnummer

JJR_19810409_OGH0002_0080OB00061_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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