Norm
StPO §280Rechtssatz
In der Anmeldung einer "Berufung wegen Nichtigkeit" ist zwar die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde, nicht aber auch einer Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe zu erblicken (SSt 1/115).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0099059Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015