RS OGH 1981/4/22 11Os49/81, 9Os46/81, 12Os73/85, 10Os141/85, 13Os85/86 (13Os86/86), 10Os49/86, 11Os3

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Veröffentlicht am 22.04.1981
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Norm

StPO §280

Rechtssatz

In der Anmeldung einer "Berufung wegen Nichtigkeit" ist zwar die Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde, nicht aber auch einer Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe zu erblicken (SSt 1/115).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0099059

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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