- 5 Ob 552/81
Entscheidungstext OGH 28.04.1981 5 Ob 552/81
- 5 Ob 24/81
Auch; Beisatz: Zeitpunkt, in dem der Besteller die endgültige Weigerung des Unternehmers erkennen musste, die Mängelbehebung durchzuführen. (T1)
Veröff: SZ 54/99 = JBl 1982,370
- 1 Ob 679/90
Vgl aber; Beisatz: Die Verjährungsfrist für den Schadenersatzanspruch beginnt bereits mit dem Zeitpunkt in dem dem Besteller erkennbar ist, dass die erfolgte Verbesserung misslungen ist. (T2)
Veröff: JBl 1992,245 = MietSlg 33109 = ecolex 1992,86
- 1 Ob 624/95
Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Ersatz des Mangelschadens beginnt erst zu laufen, wenn für den Werkbesteller das Misslingen eines Verbesserungsversuchs des Werkunternehmers feststeht oder dieser eine Verbesserung endgültig verweigert. (T3)
- 1 Ob 573/95
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T3
- 1 Ob 191/98i
Veröff: SZ 72/3
- 6 Ob 34/00v
Vgl auch; Beisatz: Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs beginnt erst dann, wenn dem Besteller erkennbar ist, dass eine erfolgte Verbesserung misslungen ist, oder wenn feststeht, dass der Werkunternehmer die Verbesserung endgültig verweigert. Der Geschädigte hat vor dem Scheitern der Sanierung noch keinen Anlass, kostspielige Untersuchungen darüber anzustellen, ob er einen Schadenersatzanspruch mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann. Es würde die Erkundigungspflicht überspannen, darüber trotz zugesagter Verbesserung Untersuchungen anzustellen, sich also genauere Kenntnis über den Schaden zu verschaffen, der sich im Vermögen des Bestellers erst nach dem erfolglosen Verbesserungsversuch auswirkt. (T4)
- 9 Ob 192/01b
Vgl auch; Beis wie T4
- 6 Ob 309/02p
Vgl auch; Beisatz: Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs beginnt erst dann, wenn dem Besteller erkennbar ist, dass eine erfolgte Verbesserung misslungen ist, oder wenn feststeht, dass der Werkunternehmer die Verbesserung endgültig verweigert. (T5)
- 5 Ob 21/09p
Auch; Beis wie T5; Bem: Hier: Kaufvertrag. (T6)
- 8 Ob 16/11b
Entscheidungstext OGH 20.12.2011 8 Ob 16/11b
Beis wie T5
- 3 Ob 162/12p
Entscheidungstext OGH 19.12.2012 3 Ob 162/12p
Auch; Beis wie T4; Beis wie T6
- 5 Ob 71/12w
Entscheidungstext OGH 12.06.2012 5 Ob 71/12w
Vgl; Vgl Beis wie T5
- 3 Ob 228/12v
Entscheidungstext OGH 20.02.2013 3 Ob 228/12v
Auch; Beis wie T3
- 3 Ob 202/13x
Entscheidungstext OGH 19.12.2013 3 Ob 202/13x
Vgl auch
- 5 Ob 230/14f
Entscheidungstext OGH 27.01.2015 5 Ob 230/14f
Vgl auch; Beis wie T5
- 3 Ob 16/16y
Entscheidungstext OGH 16.03.2016 3 Ob 16/16y
Auch; Beis wie T4
- 8 Ob 124/16t
Entscheidungstext OGH 28.03.2017 8 Ob 124/16t
Vgl auch; Beis wie T4
- 4 Ob 112/19b
Vgl; Beis wie T3; Beis wie T4
- 5 Ob 16/19t
Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T6
- 5 Ob 188/20p
Entscheidungstext OGH 04.02.2021 5 Ob 188/20p
Beis wie T3; Beis wie T5
- 4 Ob 27/22g