Norm
UWG §1 D3aRechtssatz
Ob eine Nachahmung geeignet ist, eine Irreführung des Verkehrs über die betriebliche Herkunft auszulösen, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund der hiefür in Betracht kommenden tatsächlichen Grundlagen zu lösen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0043635Dokumentnummer
JJR_19810428_OGH0002_0040OB00302_8100000_001