Norm
EO §65 ERechtssatz
Auch nach Zeitablauf einer ein Verbot aussprechenden, durch Zustellung an den Drittschuldner vollzogener, einstweiligen Verfügung besteht ein Rechtsschutzinteresse des Gegners der gefährdeten Partei an der sachlichen Erledigung eines gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurses, wenn Ersatzansprüche nach § 394 EO nicht ausgeschlossen werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0002422Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014