RS OGH 1981/4/29 1Ob41/80, 1Ob39/81

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Veröffentlicht am 29.04.1981
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Norm

WRG §26 Abs2

Rechtssatz

Der Wasserberechtigte haftet auch ohne Verschulden für Schäden, die einem Fischereiberechtigten dadurch entstehen, daß beim bewilligungsgemäßen Betrieb einer Wasserbenutzungsanlage einem Bediensteten ein Fehlverhalten unterläuft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0082453

Dokumentnummer

JJR_19810429_OGH0002_0010OB00041_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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