Norm
EO §394 Abs1Rechtssatz
Wurde die vom Erstrichter angeordnete einstweilige Verfügung im Rechtsmittelwege mangels Gefahrenbescheinigung aufgehoben, steht fest, dass sich der Antrag der gefährdeten Partei als ungerechtfertigt erwiesen hat; damit liegt der zweite Haftungsfall des § 394 EO vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0008294Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011