RS OGH 1981/5/5 9Os40/81

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Veröffentlicht am 05.05.1981
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Norm

StGB §130

Rechtssatz

§ 130 StGB richtet sich zwar in erster Linie gegen Berufsverbrecher, erfaßt aber unabhängig von dem Merkmal berufsmäßiger Tatbegehung jeden Täter, der einen Diebstahl in der im § 70 StGB umschriebenen Absicht begeht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0094331

Dokumentnummer

JJR_19810505_OGH0002_0090OS00040_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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