Norm
MSchG idF MSchGNov 1969 §13Rechtssatz
Auch eine Verwendung der Marke als Firma (Firmenbestandteil) oder Unternehmensbezeichnung in Zeitungsinseraten oder auf einem Türschild ist als "markenmäßiger" Zeichengebrauch anzusehen, weil sie zwar unmittelbar die Person des Unternehmensinhabers, mittelbar aber auch die Herkunft der aus diesem Unternehmen stammenden Waren oder Dienstleistungen kennzeichnet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0066705Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2015