Norm
AVG §8Rechtssatz
Gegenüber einer "übergangenen Partei", an die keine Bescheidmitteilung ergangen ist, kann ein Bescheid keine materielle Rechtskraft äußern, solange nicht auf Grund einer nachträglichen Zustellung die formelle Rechtskraft des Bescheides gegenüber dieser Partei eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0049556Dokumentnummer
JJR_19810506_OGH0002_0030OB00507_8100000_003