RS OGH 1981/5/7 7Ob606/81

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Veröffentlicht am 07.05.1981
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Norm

KO §44

Rechtssatz

Die im § 44 Abs 1 KO für Aussonderungsansprüche begründete Unabhängigkeit von Konkurs bedeutet, daß Verfahren, in denen Aussonderungsrecht geltend gemacht werden, vom Konkurs nicht berührt werden, somit auch, daß zur Sicherung von Aussonderungsansprüchen alle in den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Sicherungsmittel, also auch einstweilige Verfügungen, grundsätzlich zulässig sind (hier: Gefährdung gemäß § 381 EO dadurch, daß der Masseverwalter erklärt, die vom Vorbehaltsverkäufer geforderten Gegenstände zu verkaufen).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 606/81
    Entscheidungstext OGH 07.05.1981 7 Ob 606/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064728

Dokumentnummer

JJR_19810507_OGH0002_0070OB00606_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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